Nur ein knisterndes Cheminéefeuer in einem Alpenchalet ist gemütlicher als den Winter in einem Volvo zu geniessen. Trotzdem gibt es ein paar wichtige Hinweise zu beachten, damit dich die frostige Jahreszeit nicht eiskalt erwischt.
1. Winterpneus – der wichtigste Kontakt zwischen Auto und Strasse
Obwohl es in der Schweiz kein Winterpneu-Obligatorium gibt, ist man nur mit der richtigen Bereifung sicher unterwegs. Bitte nicht vergessen: Der Kontakt zwischen dem Auto und der Strasse ist lediglich so gross wie deine Hand breit ist.
Wichtig ist darauf zu achten, dass die Winterreifen eine Profiltiefe von mindestens 4 mm haben und ein Schneeflocken-Symbol tragen. Übrigens: Auch wenn draussen noch kein Schnee liegt, bieten Winterreifen wegen ihrer weicheren Gummimischung erhöhte Sicherheit in der kalten Jahreszeit. Achte zudem darauf, dass Reifen und Felgen zu deinem Volvo-Modell passen, damit alle Fahrassistenz-Systeme voll leistungsfähig sind.
2. Verschneite Verkehrsschilder sind gültig
Gelten Verkehrsschilder eigentlich auch, wenn sie zugeschneit sind? Grundsätzlich ja. Nur schon deshalb, weil wichtige Verkehrsschilder wie zum Beispiel «Stopp» oder «kein Vortritt» an ihrer Form zu erkennen sind. Zwar könnten verschneite Tempolimiten angefochten werden wenn man geblitzt wird, aber man wäre chancenlos, da die Geschwindigkeit stets den äusserlichen Bedingungen anzupassen ist, was bei einer Schnellfahrt durch den Winter nicht zutrifft. Und was ist, wenn man sein Auto auf ein Parkverbot stellt, dessen Markierungen verschneit sind? Auch hier kennt das Gesetz keine Kulanz – ein Parkverbot ist ebenfalls verschneit gültig.
3. Eiskratzen nicht vergessen
Freie Scheiben – freie Sicht – freie Fahrt. Erst wenn alle Scheiben (Front, Seiten und Heck) sowie die Seitenspeigel komplett eisfrei sind, darf man auf die Strasse. Sogenannte Gucklochfahrten sind nicht nur äusserst gefährlich, sondern werden von der Polizei auch mit hohen Strafen bis zum Führerscheinentzug geahndet.
4. Runter mit der Dachlawine – ohne Motor
Herunterfallender Schnee kann nachfolgende Autofahrer ernsthaft gefährden. Darum: Das Autodach, die Motorhaube sowie die Heck- oder Kofferraumklappe müssen vor der Fahrt vom Schnee befreit werden. Sogenannte «Iglu-Fahrten» werden von der Polizei ebenfalls mit hohen Bussen bestraft.
Abzuraten ist vom Schneeräumen bei laufendem Motor; erstens, weil sich der Innenrau so nicht aufheizt, da der Motor noch keine Abwärme produzieren konnte und zweitens, weil den Motor «unnötig» laufen zu lassen mit 60 Franken gebüsst werden kann.
5. Schneekettenpflicht auch mit 4×4
Vor der Fahrt in die Berge sollte man sich immer über den Strassenzustand informieren. Insbesondere über Schneekettenobligatorien. Diese gelten auch für Fahrzeuge mit Allradantrieb, ausser es steht unter der Signalisation «Ausgenommen Allradfahrzeuge».
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